Gemeinnützigkeit
Die Gemeinnützigkeit des Förderkreises ist durch das Finanzamt Karlsruhe Stadt festgestellt und bestätigt.
Diese Bestätigung wird alle zwei Jahre von der Finanzbehörde neu geprüft.
Deswegen kann der Förderkreis für alle Geld- und Sachspenden entsprechende Spendenbescheinigungen ausstellen.
Auch die Mitgliedsbeiträge sind Spenden.
Steuer-Nr.: 35022 / 28673 - Datum des letzten Freistellungsbescheides: 05.11.2019 - ausgestellt vom Finanzamt Karlsruhe Stadt.
Hinweis:
Am 21. September 2007 hat der Bundesrat das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" verabschiedet. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft.
Die wichtigsten Neuerungen, die unseren Förderkreis betreffen, sind:
• Der Verzicht auf den Nachweis für Kleinspenden ist betragsmäßig von 100 Euro auf 200 Euro
angehoben worden.
• Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke gemäß §52 Abs. 2 AO ist um neue Zwecke erweitert
worden; Zwecke, die darin nicht enthalten sind, gemäß ihrer Zielsetzung diesen aber entsprechen,
können für gemeinnützig erklärt werden.
Zu Ihrer Information hier die gesamten Gesetzesänderungen als pdf-Dokument Neues Spendengesetz.